Sie haben eine Überweisung von Ihrem Arzt an einen Heilmasseur bekommen?
In meiner Massagepraxis habe ich folgenden Ablauf für Ihre Therapie:
- Sie vereinbaren Ihren ersten Massagetermin telefonisch mit mir.
- Bitte Ihren Kalender und vorhandene Röntgen- oder MR- Befunde zum ersten Termin mitbringen.
- Nach einem Erstgespräch, Anamnese und der ersten Massage vereinbaren wir alle weiteren Termine Ihrer Überweisung.
- Zum letzten Termin Ihrer Therapie bekommen Sie von mir eine Honorarrechnung über die Kosten aller Massagebehandlungen, Therapiematerialien und eventueller Hausbesuche mit einem Erlagschein zur Einzahlung sowie den Überweisungsschein. Zusätzlich erhalten Sie Kopien Ihrer Rechnung von mir.
- Mit den Originalbelegen wie Rechnung, Überweisung und Einzahlungsbestätigung können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Kostenrückerstattung beantragen. Je nach Statuten der Krankenkasse kann eine teilweise Rückerstattung des Rechnungsbetrages erfolgen.
- Patienten mit einer Zusatzversicherung können meine Heilmasseurrechnung ebenfalls bei Ihrer Versicherung einreichen.
!!! Je nach Krankenkassen muss aufgrund bestimmter Diagnosen eine chefärztliche Bewilligung vor der ersten Massagebehandlung eingeholt werden. Meist sind dabei ihr Arzt und die Ordinationsmitarbeiter behilflich und faxen die Überweisung dem Chefarzt zur Bewilligung zu.
Leider kann ich keine generelle Aussage und Zusage für eine teilweise Kostenrückerstattung der Krankenkassen geben. Es ist abhängig von der jeweiligen Krankenkasse, Diagnose und Bundesland, ob einer Kostenrückerstattung erfolgt oder nicht.
Tatsächliche Preise meiner Dienstleistung ergeben sich nach der Dauer der Therapie, nach der angewendeten Massagetechnik und dem dafür benötigten Material. Zusätzliche Kosten können im Einzelfall durch Einsatz von Kinesiotapes, Akupflaster, Gittertapes, Ultraschalleinsatz etc. entstehen.
Preise verstehen sich ohne USt. gem. : §6 Abs.1 Z27, Z19 UStG 1994
Zahlungsbedingungen: Bei ärztlicher Überweisung per Bank-Einzahlung bis zum letzten Therapietermin spätestens innerhalb der nächsten 10 Tage ab Rechnungserhalt.
Rücktrittsrecht: Anteilige Kostentragung für bereits erbrachte Dienstleistungen sind unverzüglich und spätestens binnen 10 Tagen ab dem Tag des Widerrufs zu begleichen. Noch nicht erbrachte bezahlte Dienstleistungen werden anteilig bar oder per Überweisung unverzüglich und spätestens 10 Tage nach Widerruf rückerstattet.